ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR DIE WOHNANLAGE „3&20 KARLS“

VORBEMERKUNG

Soweit in diesen Mietbedingungen keine geschlechtsneutralen Formulierungen verwendet werden, so gilt der Text sowohl für Frauen als auch für Männer in gleicher Weise.

1. Allgemeines

(1)  Der Vermieter betreibt am Standort 89518 Heidenheim ein Wohnheim mit insgesamt 33 Wohnungen in der Größe von ca. 15 bis 46 Quadratmeter.

(2)  Gegenstand der Vertragsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter ist die Vermietung von zeitlich befristetem Wohnraum zur vorübergehenden Unterbringung von Studenten oder sonstigen Personen. Die Vermietung erfolgt unter Zugrundelegung des Mietvertrages, sowie dieser Mietbedingungen. Alle Preise betreffend die einzelnen Wohnungen verstehen sich als Bruttobeträge, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Individualvertragliche Regelungen oder diesen Mietbedingungen in einer Auftragsbestätigung entgegenstehende Regelungen haben stets Vorrang.

(3)  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mieters in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser Mietbedingungen schließt sowohl Schrift- als auch Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

(4)  Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Mietbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

(1)  Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter einer Wohnung (Zimmer) kommt mitErhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung (Mietvertrag) durch den Vermieter zustande.

(2)  Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen für die gesamte Vertragsdauer. Der Vermieter ist verpflichtet, die Unterkunft gemäß den Vereinbarungen aus der Reservierungsbestätigung bereitzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis für den Zeitraum der Vermietung zu bezahlen. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung in Höhe des gesamtenMietpreises zu verlangen.

(3)  Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungsbestätigung hat der Mieter drei Monate vor Mietbeginn eine Anzahlung in Höhe von einer Bruttomonatsmiete zu leisten. Diese Anzahlung werden wir mittels SEPA-Lastschriftmandat auf unser Konto einziehen. Kommt der Mieter dieser Zahlung innerhalb der vor genannten Frist nicht nach, hat der Mieter keinen Anspruch auf die reservierte Wohnung (Zimmer).

3. Vertragsgegenstand

(1)  Die Mietsache ist in der Reservierungsbestätigung bezeichnet. Der Vermieter ist berechtigt,dem Mieter bei Einzug auch eine abweichende, jedoch gleichwertige Wohnung, zur Verfügung zu stellen, falls dies notwendig ist. Besondere Umstände, wie Sanierungs- oder Reparaturarbeiten oder Gefahren für den Mieter, können einen Wohnungswechsel erforderlich machen.

(2)  Die Mietsache ist möbliert und ausgestattet. Ein Inventarverzeichnis wird mit der Reservierungsbestätigung übermittelt und ist Bestandteil des Mietvertrags. Der Mieter hat bei Einzug die Vollständigkeit des Inventars zu prüfen und eventuelle Mängel spätestens am Folgetag anzuzeigen. Andernfalls wird vermutet, dass das Inventar vollständig und unbeschädigt übergeben wurde.

4. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt und endet an den in der Reservierungsbestätigung genannten Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Höchstmietdauer beträgt maximal 6 Monate.

5. Mietzahlung
(1) Die Miete ist monatlich im Voraus per Bankeinzug spätestens zum 3. eines jeden Monats zu entrichten. Der Mieter erteilt hierfür eine Einzugsermächtigung. Bei fehlender Deckung des Kontos trägt der Mieter die daraus entstehenden Kosten. Die erste Miete wird von dem Vermieter bereits vor dem ersten Tag der Anmietung durch das hinterlegte SEPA- Lastschriftmandat eingezogen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um eine Pauschalmiete. Eine gesonderte Nebenkostenabrechnung erfolgt nicht.

6. Preise
Die Mietpreise sind auf der Buchungsplattform einsehbar und werden in der Reservierungsbestätigung abschließend bekannt gegeben. Zusätzlich zur Miete ist eine Kaution in Höhe einer Bruttomonatsmiete und eine Verwaltungspauschale von 120,00 EUR zu zahlen. Die Verwaltungspauschale wird mit der ersten Miete abgebucht.

7. Stornierung/Rücktritt
Eine Stornierung des Vertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Nichtinanspruchnahme der reservierten Wohnung oder einem Rücktritt des Mieters kann der Vermieter 90 % des vereinbarten Mietpreises verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

8. Kaution
(1) Der Anzahlung in Höhe einer Bruttomonatsmiete gilt als Kaution. Sie dient zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.

(2) Die Kaution wird nicht verzinst.

9. Zugang zur Wohnung
Die Zugangsberechtigung erfolgt über eine personalisierte Schlüsselkarte. Im Falle eines Verlusts stellt der Vermieter eine neue Karte über den Smart-Kiosk bereit. Die Kosten betragen mindestens 100,00 EUR und werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Dieser Betrag kann ebenfalls in Rechnung gestellt werden, falls sich der Mieter aussperrt und keine neue Schlüsselkarte über den Smart-Kiosk kodiert werden kann. (z. B. vergessen der Schließkarte im Zimmer).

10. Ein- und Auszug
Einzug und Auszug erfolgen über ein flexibles Self-Check-In/Check-Out System. Der Mieter erhält per E-Mail einen Buchungscode für die Schlüsselkarte. Beim Auszug muss die Wohnung besenrein bis spätestens 09:00 Uhr geräumt und der Check Out muss an unserem Smart Kiosk durchgeführt werden. Bitte werfen Sie die Zimmerkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz auf der Frontseite der Check- in Station des Kiosks ein. Nicht durchgeführte Check-Outs werden mit 10,00 EUR von der Kaution abgezogen.

11. Untervermietung
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

12. Beendigung des Mietverhältnisses

(1)  Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mietdauer ist ausgeschlossen. Das Recht zuraußerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter ist insbesondere möglich, wenn der Mieter mit einer Monatsmiete länger als zwei Wochen im Rückstand ist.

(2)  Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietdauer fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch (§ 545 BGB findet keine Anwendung).

13. Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist besenrein und in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Fehlen Einrichtungsgegenstände oder liegen Beschädigungen vor, wird der Schaden von der Kaution abgezogen.

14. Bauliche Veränderungen
Bauliche Veränderungen durch den Mieter sind nicht gestattet. Sollten dennoch Veränderungen vorgenommen werden, trägt der Mieter die Kosten für den Rückbau sowie etwaige Schäden.

15. Hausordnung

(1)  Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie kann vom Vermieter bei Bedarfangepasst werden.

(2)  Mieter und Vermieter verpflichten sich zur Wahrung des Hausfriedens.

16. Heizgeräte/Waschmaschinen
Mitgebrachte Heizgeräte und Waschmaschinen dürfen in der Wohnung nicht genutzt werden. Das Waschen von Kleidung erfolgt ausschließlich im Waschsalon.

17. Tierhaltung
Die Tierhaltung ist nicht gestattet.

18. Fahrräder
Das Abstellen von Fahrrädern in der Wohnung oder den Fluren ist verboten. Fahrräder müssen in den vorgesehenen Unterstellmöglichkeiten abgestellt werden.

19. Personalausweis
(1) Der Mieter hat bei Reservierung eine Kopie seines Personalausweises vorzulegen. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, behält sich der Vermieter vor, den Zugang zur Wohnung zu verweigern.

(2) Nicht-EU-Bürger müssen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.

20. Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für Personen- und Sachschäden des Mieters und seiner Besucher sowie für vom Mieter eingebrachte Sachen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

(2) Der Vermieter haftet nicht für den Betrieb von Telekommunikationsleitungen bzw. bei deren Ausfall. Die ständige Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf die Einspeisung bestimmter Kommunikationsleistungen (Telefon, Fernsehen, Rundfunk, Datenleitungen, Internet).

21. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Gerichtsstand ist Heidenheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Nach oben